Herzlich Willkommen bei Real Risk Franke & Partner!

Werte Kunden/innen und  Geschäftspartner,

wir freuen uns darüber, Sie wieder in unseren Büroräumlichkeiten in gewohnter Weise begrüßen zu dürfen!

Für persönliche Termine ersuchen wir jedoch, zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter jedenfalls um vorherige telefonische Anmeldung sowie Einhaltung der aktuell gültigen Covid-19 Regelungen. 

 

BLEIBEN SIE GESUND

Ihr Manfred Kremlicka                                                                                                                            + das Team der Reak Risk Franke & Partner Versicherungstreuhand GmbH!

 

 

Wichtige Information! Ärztehaftpflichtversicherung für freiwillige HelferInnen:

sollten Sie dem Aufruf zur Mitarbeit beim Ärztefunkdienst nachgehen oder andere freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erbringen wollen, möchten wir Sie hierzu wie folgt informieren:

Jede freiwillige oder auch bezahlte medizinische Tätigkeit erfolgt in eigenem Namen, eigener ärztlicher Verantwortlichkeitmund somit unter persönlicher Haftung.

Niedergelassene ÄrztInnen, die bereits über eine Haftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG verfügen, sind jedenfalls entsprechend versichert und können bedenkenlos helfen und mitarbeiten!

Vorteile für Ärzte-Service-Bestands- und auch -Neukunden:

Auch angestellte ÄrztInnen, die beim Ärzteservice versichert sind, erhalten KOSTENLOS für die Dauer Ihrer freiwilligen Tätigkeit vollen Versicherungsschutz für alle medizinischen Tätigkeiten im Rahmen der Corona-Hilfe auch außerhalb Ihrer Anstellung im Spital.

Unter diesem Link können Sie als angestellte ÄrztInnen Ihre kostenlose Versicherungsbestätigung anfordern:

Für angestellte Ärztinnen, die über keine Berufshaftpflichtversicherung beim Ärzteservice verfügen, gibt es die Möglichkeit eine kurzfristige Ärztehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Einmalprämie beträgt zwischen € 27,- und € 59,-, je nach Wahl der gewünschten Versicherungssumme.Gerne sind wir Ihnen bei Rückfragen, Ausstellung von Haftpflichtversicherungsbestätigungen sowie Abschluss von kurzfristigen Versicherungen behilflich.

 

Datenschutzgrundverordnung

Die EU Datenschutzgrundverordnung tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft! Diese regelt ein Verbot zur Speicherung von Daten außer aufgrund einer gesetzlichen Regelung, eines Vertrages oder einer Interessensabwägung mit Einwilligung. Es gilt hier insbesondere die Rechte der Betroffenen - also natürlicher Personen - zu wahren. Als Versicherungsmakler sind wir uns der Pflichten gegenüber den betroffenen Personen bewusst und bearbeiten alle Anliegen unter strikter Einhaltung der in unseren Verarbeitungstätigkeiten definierten Richtlinien.

Das im Datenschutz verankerte Thema der Datensicherheit ist damit wichtig geworden. Laut Statistiken investieren Unternehmen aufgrund von Erfahrungen mit Ransomware, Viren und Hackerangriffen verstärkt in Versicherungen für Ausfälle und Fehlersituationen im informationsverarbeitenden Bereich.
Drohende Folgeschäden aufgrund von Datenlecks oder böswilligen Angriffen auf Ihre IT Systeme oder Datenbestände können existenzbedrohende Szenarien herbeiführen. Aus diesem Grund haben wir uns schon vor langer Zeit mit Versicherungsmöglichkeiten für Cyber Attacken oder Datenverlusten beschäftigt.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch!