Herzlich Willkommen bei Real Risk Franke & Partner!
|
Wichtige Information! Ärztehaftpflichtversicherung für freiwillige HelferInnen:sollten Sie dem Aufruf zur Mitarbeit beim Ärztefunkdienst nachgehen oder andere freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erbringen wollen, möchten wir Sie hierzu wie folgt informieren: Jede freiwillige oder auch bezahlte medizinische Tätigkeit erfolgt in eigenem Namen, eigener ärztlicher Verantwortlichkeitmund somit unter persönlicher Haftung. Niedergelassene ÄrztInnen, die bereits über eine Haftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG verfügen, sind jedenfalls entsprechend versichert und können bedenkenlos helfen und mitarbeiten! Vorteile für Ärzte-Service-Bestands- und auch -Neukunden: Auch angestellte ÄrztInnen, die beim Ärzteservice versichert sind, erhalten KOSTENLOS für die Dauer Ihrer freiwilligen Tätigkeit vollen Versicherungsschutz für alle medizinischen Tätigkeiten im Rahmen der Corona-Hilfe auch außerhalb Ihrer Anstellung im Spital. Unter diesem Link können Sie als angestellte ÄrztInnen Ihre kostenlose Versicherungsbestätigung anfordern: Für angestellte Ärztinnen, die über keine Berufshaftpflichtversicherung beim Ärzteservice verfügen, gibt es die Möglichkeit eine kurzfristige Ärztehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Einmalprämie beträgt zwischen € 27,- und € 59,-, je nach Wahl der gewünschten Versicherungssumme.Gerne sind wir Ihnen bei Rückfragen, Ausstellung von Haftpflichtversicherungsbestätigungen sowie Abschluss von kurzfristigen Versicherungen behilflich. |