Die wichtigsten Fakten und Informationen vorweg ...

  • Eine Eigenheimversicherung ist keine Haushaltsversicherung! Oft kommt es hier zu “Verwechslungen” bzw. zur “Vermischung” dieser.
    Was ist also der Unterschied zwischen einer Haushalts- und einer Eigenheimversicherung?
    • Eigenheimversicherung: dient der Absicherung der Gebäudesubstanz, Nebengebäude und anderen Gebäudebestandteilen (Zaun, Carports, Antennenanlagen, Terrassenbauten u.dgl)
    • Haushaltsversicherungdient der Absicherung des Inhaltes einer Wohnung oder eines Hauses
  • Der wesentlichste Bestandteil einer Gebäudeversicherung stellt die Versicherungssumme dar – diese sollte in jedem Fall mindestens dem tatsächlichen “Neubauwert” des Gebäudes entsprechen. Unterstützen Sie uns hier mit Planunterlagen oder näheren Informationen zu Ihrem Gebäude!
  • Es gibt massive Unterschiede zwischen den Produktvarianten und verschiedenen Versicherern!
  • Beachten Sie Ausschlüsse und die sogenannten Obliegenheiten (Pflichten von Ihnen als Versicherungsnehmer). Lassen Sie sich hierzu beraten!
    Beispiel einer Obliegenheit: “Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen…”

Eine Eigenheimversicherung besteht aus zwei Komponenten

Wieso?

Wenige können oder wollen es sich leisten Schäden durch die Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel etc. selbst zu tragen. Dieser Teil der Eigenheimversicherung sichert sie hier gegen hohe Reparaturkosten oder gar einen totale Zerstörung (z.B. Feuerschaden) ab!

Was versicher hier die Eigenheimversicherung ?

Dieser Teil der Eigenheimversicherung versichert die Reparatur bzw. Nebenkosten eines Schadens an dem Gebäude selbst. z.B.:

  • Feuerschäden (Brand, indirekter Blitzschlag)
  • Sturmschäden
  • Hagelschäden
  • Vandalismusschäden
  • Leitungswasserschäden (Rohrverstopfungen, Rohrbrüche etc.)
  • Glasbruchschäden

Schadenbeispiele

  • durch einen Rohrbruch im Keller werden Boden und Wände durchnässt
  • durch einen Blitzschlag werden Ihre Elektroinstallationen beschädigt
  • heftige Böen decken Ihr Dach ab – Sturmschäden sind versichert.

Wieso?

“Eigentum verpflichtet”. Der Besitz eines Grundstücks oder eines Hauses ist mit vielen Pflichten verbunden. Für Schäden, die aufgrund von Verletzung der Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht entstehen, haftet der Eigentümer. Vermieter, die keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben, müssen im Fall der Fälle für den Schaden selbst aufkommen und haften mit Ihrem gesamten Vermögen.

Was versichert hier die Eigenheimversicherung?

Dieser Teil der Eigenheimversicherung übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Grundstück/Eigenheim entstehen.

Schadenbeispiele

  • Behandlungskosten, die einer Person durch einen Unfall auf einem ungestreuten Gehweg entstehen
  • Sachschäden an einem parkenden Auto, auf das ein Baum bei einem Sturm gestürzt ist
  • Verdienstausfälle, weil ein Geschädigter aufgrund einer Verletzung längere Zeit nicht arbeiten kann
  • Abwehr (z.B. Rechtsanwaltskosten) von zu Unrecht gestellten Schadenersatzforderungen

Was für Erweiterungen gibt es für die Eigenheimversicherung?

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Erweiterungen für die Eigenheimversicherung. Nachstehend wollen wir die wesentlichsten Deckungserweiterungen auflisten und kurz auf deren Inhalt eingehen. Ob und inwieweit diese für Sie erforderlich oder relevant sind, empfehlen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch zu erörtern.

hier können technische Gebäudeteile wie z.B. die Heizungsanlage, Fotovoltaik- und Solaranlagen oder Schwimmbadtechnik gesamt oder einzeln gegen weiterführende Gefahren (daher über die in den „Basis“Sachsparten versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser,Sturm) versichert werden.
Diese Gefahren sind z.B.

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Wassermangel
  • von außen mechanisch einwirkende Ereignisse
  • unmittelbare Einwirkung der elektrischen Energie
  • u.v.m.

Die Bezeichnung dieser Deckungserweiterung ist leider etwas verwirrend gewählt. Im Grund handelt es sich hierbei um eine Kombination der üblichen Deckung mit einer „Allgefahrendeckung“.

Während sonst in Versicherungsverträgen explizit angeführt wird, was eingeschlossen/mitversichert gilt, gilt bei dieser Deckungserweiterung das umgekehrte Prinzip: „Alles, was nicht explizit ausgeschlossen wird, ist versichert“.

Hier handelt es sich um eine Deckungserweiterung für die Bau- oder Umbauphase eines Eigenheim`s bzw. Gebäudes – nähere Informationen zu dieser Deckungserweiterung finden sie hier.

Als Eigentümer- oder Mieter eines Hauses kommt es leider immer öfter zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Schadenbeispiel:
Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses und Ihr Nachbar beschädigt die Fassade Ihres Hauses

Da die Durchsetzung der eigenen Ansprüche oft mit hohen Kosten verbunden ist, empfehlen wir den Abschluss einer „Grundstückeigentum- und Mietrechtsschutz Versicherung“.

Diese Informationen benötigen wir und über diese Punkte sollten Sie mit uns gesprochen haben:

  • Risikoadresse
  • Zustand der Gebäude
  • Alter der Gebäude
  • Nutzung
  • Ist das Gebäude ständig bewohnt ?
  • Liegt Ihr Gebäude innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets
  • Bauart/Dachung
  • Verbaute Flächen
  • Wie soll die Versicherungssumme berechnet werden bzw. der Neubauwert geschätzt werden ?
  • Welche Gebäude und Nebengebäude sollen versichert werden ?
  • Sind erhöhte Neben- und Entsorgungskosten mitzuversichern ?
  • Liegt ihr Gebäude in einer HORA Zone (Hochwasserrisikozone)
  • Gibt es Haustechnik ?